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  • September 2022EnSikuMaV und EnSimiMaV - zwei kurzfristige neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung

    Vor dem Hintergrund der kommenden Heizperiode und der unsicheren Gasversorgung wurden und werden kurzfirstig 2 Verordnungen verabschiedet, welche zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen auffordern.

    • Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfrist­energie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung - EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate.
    • Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (Mittelfrist­energie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung - EnSimiMAV) hat am 16.09.2022 den Bundesrat passiert und wird demnach ab 01.10.2022 für 2 Jahre in Kraft treten. Nachtrag 30.09.2022: Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgte am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt.

    Wir haben für Sie in unseren Blogbeiträgen zur EnSikuMaV und EnSimiMaV die wesentlichen Anforderungen für Unternehmen kurz zusammengefasst. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.