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  • November 2022Energieaudits nach DIN EN 16247 – „Zweite Runde“ der Wiederholungsaudits im Jahr 2023

    Im Jahr 2015 standen viele Unternehmen erstmals vor der Frage, ob sie in einem vierjährigen Zyklus sogenannte Energieaudits an ihren Standorten durchführen oder stattdessen den Nachweis über ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 50001 respektive ein registriertes EMAS-System führen sollen.

    All diejenigen Unternehmen, die sich damals für das Energieaudit entschieden haben, sind im kommenden Jahr 2023 – dann endet der letzte 4-Jahres-Zyklus – in besonderer Weise gefordert. Neben dem bloßen Umstand ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen zu müssen, gilt es, einige wichtige rechtliche Änderungen zu beachten. So sieht beispielsweise die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) in bestimmten Fällen eine Umsetzungspflicht für Effizienzmaßnahmen vor.

    Mehr erfahren Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.