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Regelmäßig tragen wir für Sie aktuelle Informationen zu Neuerungen und Änderungen aus unseren Themenbereichen zusammen und bereiten Ihnen diese untenstehend auf. Zur besseren Übersichtlichkeit können Sie diese gerne nach dem Themenbereich filtern, welcher Sie am eheseten interessiert. Schauen Sie nicht regelmäßig hier vorbei, möchten aber dennoch keine Neuigkeit verpassen? Dann melden Sie sich doch zu unserem Newsletter an.

  • Juni 2013Entwurf Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

    Auf den am 10.06.2013 veröffentlichten Entwurf der SpaEfV haben viele Unternehmen gewartet, die (noch) nicht nach ISO 50001 oder EMAS zertifiziert sind und Steuererstattungen für 2013 geltend machen wollen.

    Die Rechtslage ist bis dato offen, in welchem Umfang die Anforderungen aus § 10 StromStG und § 55 EnergieStG bereits in 2013 zu erfüllen sind; die endgültige Regelung seitens des Gesetzgebers steht hierzu noch aus.

    Der Entwurf gibt nun erstmalig Einblick, welche Vorgaben zur Nachweisführung für die Einführungsphase von Energiemanagementsystemen in 2013 & 2014 gelten könnten.
    Die Grafik fasst diese komprimiert zusammen.

    Damit zeigt sich, dass bereits in den kommenden Monaten Anstrengungen zum Aufbau eines Energiemanagementsystems unternommen werden müssen, welche noch in 2013 seitens einer akkreditierten Organisation oder eines Umweltgutachters mit einem Testat zu bestätigen sind.

  • Januar 2013Neuregelung Energie- und Stromsteuer

    Mit Beginn des Jahres 2013 wurden die Regelungen zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen für das produzierende Gewerbe im Rahmen des Spitzenausgleichs angepasst und an eine Gegenleistung der Unternehmen gekoppelt. Diese Gegenleistung soll nunmehr in Form von zertifizierten Energiemanagementsystemen und dem Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Erreichens von Energieeinsparungen erfolgen.

    Die Neuregelung des Spitzenausgleichs ist zweistufig gegliedert:

    1. Stufe:

    • Einführungsphase: verpflichtende Einführung von zertifizierten Energiemanagementsystemen (nach ISO 50001) bis zum Jahr 2015 als Voraussetzung für die Steuerentlastung (Nachweis der Einführung in 2013 und 2014, Nachweis der Zertifizierung ab 2015)
    • gleichermaßen wird ein Umweltmanagementsystem nach EMAS anerkannt
    • es wird Erleichterungen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU - < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio € Jahresumsatz) geben; diese sollen die Durchführung regelmäßiger Energieaudits nach DIN EN 16247-1 nachweisen

    2. Stufe:

    • ab 2015 Kopplung an das Erreichen der Reduzierung der Energieintensität der deutschen Wirtschaft
    • Basis ist die Vereinbarung zwischen Wirtschaft und der Bundesregierung Deutschlands 
    • wird die Zielvorgabe der Reduzierung der Energieintensität erreicht, wird der Spitzenausgleich zu 100 % gewährt, ansonsten anteilige Berechnung
    • individueller Nachweis der Erfüllung von Einsparzielen, wie zwischenzeitlich in einem Referentenentwurf enthalten, sind nicht mehr gefordert

    Das Erreichen der Reduzierung der Energieintensität der Wirtschaft wird in einem jährlichen Monitoringbericht durch ein unabhängiges Institut festgestellt.

  • Januar 2012EEG-Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes

    Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlage für das nächste Jahr begrenzen zu lassen.

     

    Bisher wurden diese Vergünstigungen nur ab einem Verbrauch von größer 10 GWh gewährt. Mit Inkrafttreten des EEG 2012 am 01.01.2012 können nun auch Unternehmen mit einem Stromverbrauch deutlich unter 10 GWh einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.

  • Dezember 2011Befreiung der Stromnetzentgelte für produzierendes Gewerbe möglich

    Mit Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Laufe des Jahres 2011 die Möglichkeit geschaffen, dass sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von den Netznutzungsentgelten befreien lassen können. Dies ist dann möglich, wenn das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt und die Benutzungsstunden 7.000 h per annum überschreiten.

  • Dezember 2011Deutsche Fassung der ISO 50001 veröffentlicht

    Ende November 2011 wurde die deutsche Fassung des internationalen Anforderungskatalogs für Energiemanagementsysteme, die DIN EN ISO 50001, veröffentlicht. Diese dient als Ersatz für die seit August 2009 bestehende DIN EN 16001, welche bis zum April 2012 zurückgezogen werden muss.

  • Juli 2011ISO 50001 ist in Kraft getreten

    Recht kurzfristig und früher als von vielen erwartet hat die International Organization for Standardization (ISO) im Juni dieses Jahres die neue internationale Norm für Energiemanagementsysteme – ISO 50001 – präsentiert.

    Unter der Leitung des amerikanischen Normeninstituts ANSI und des brasilianischen Instituts für Normierungen (ABNT) wurde die Norm seit 2008 von Experten aus 44 Ländern entwickelt.

    Die ISO 50001 beschreibt die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, welches Unternehmen eine systematische und kontinuierliche Verbesserung ihrer Energieeffizienz ermöglicht. Im Rahmen der Normentwicklung arbeitete das Entwicklungskomitee eng mit den europäischen ISO-Mitgliedstaaten zusammen. So konnten viele Inhalte der DIN EN 16001 in die neue Norm integriert werden.

    Die im August 2009 eingeführte europäische Norm für Energiemanagementsysteme EN 16001 wird heute vor allem von energieintensiven Unternehmen für den Aufbau von Energiemanagementsystemen und für eine Verbesserung der Energieeffizienz genutzt. Mit der neuen internationalen Norm liegt nun ein weiterer Standard zur Einführung eines systematischen Energiemanagementsystems vor.