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November 2013Umfassende Neuerungen im Immissionsschutzrecht
Das deutsche Immissionsschutzrecht, welches regelmäßig durch europäische Vorgaben – Richtlinien wie Beschlüsse – weiter entwickelt und durch zahlreiche Verordnungen ergänzt wird, hat in diesem Jahr einige tiefgreifende Veränderungen erfahren.
Die Neuerungen umfassen verschärfte Genehmigungsbedingungen für Anlagen, deren Prozesse und ihre regelmäßige Überprüfung sowie die Bestimmungen bei endgültiger Stilllegung.
Zukünftig haben auch BVT-Merkblätter einen größeren Einfluss auf den Anlagenbetrieb. Sie müssen nicht nur beim Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG einbezogen werden, sondern finden auch auf den Betrieb bereits bestehender Anlagen Anwendung. Die Genehmigungsauflagen gilt es behördenseitig fortan regelmäßig auf nachträgliche Anordnungen und Nebenbestimmungen zu prüfen und auf den neuesten Stand der BVT-Richtlinien zu bringen. Anlagen sind gemäß § 7 Abs. 1a BImSchG innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung neuer Richtlinien umzurüsten, die Behörde hat ihrerseits hierbei ein Prüffrist von einem Jahr zur Anpassung ihrer Genehmigungsauflagen.
Bei der Anlagenüberwachung gilt nach §§ 52 ff. BImSchG, dass der Betreiber Auskünfte über die Emissionsüberwachung und die Überprüfung der Daten abzugeben hat. Die Ereignisse der Emissionsüberwachung und Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen sind jährlich abzugeben und bei Nichteinhaltung unverzüglich aufzuzeigen.
Um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen, sollen vermehrt Besichtigungen durch Umweltgutachter durchgeführt werden, deren Häufigkeit von verschiedenen Faktoren abhängt. Sie können alle drei Jahre oder bei besonders risikobehafteten Anlagen sogar jährlich erfolgen. Bei der Anlagenstilllegung hat nach § 5 Abs. 4 BImSchG eine Rückführung des Anlagengrundstücks in den Ausgangszustand – soweit dies realistisch und verhältnismäßig ist – stattzufinden. Das Wissen über den Zustand ist schließlich der Öffentlichkeit durch den Anlagenbetreiber zugänglich zu machen.
August 2013Neue Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Anfang August wurden die neuen Fördermöglichkeiten beim Aufbau eines Energiemanagementsystems im Rahmen einer Richtlinie im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Fazit:
Die Fördermöglichkeiten zielen vordergründig auf Unternehmen ab, die aus der bislang gegebenen Rechtslage heraus nicht bei der Einführung eines Energiemanagementsystems finanziell unterstützt werden.Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt:- Erstzertifizieung nach ISO 50001 wird mit max. 80 % der Kosten und einer Obergrenze von 8.000 € gefördert
- Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß Anhang der Richtlinie (=Anlage 2 SpaEfV zzgl. weiterer Vorgaben) wird mit max. 80 % der Ausgaben und einer Obergrenze von 1.500 € bezuschusst
- Erwerb von stationärer Messtechnik wird mit max. 20 % der Kosten und bis zu 8.000 € gefördert
- Erwerb von Software wird mit max. 20 % der Kosten und bis zu 8.000 € gefördert
Die Antragstellung ist ab dem 15.08.2013 über ein elektronisches Antragsformular auf der Internetseite des BAFA (=Bewilligungsbehöde) möglich.
Wichtig ist: der Antrag ist VOR Vorhabenbeginn zu stellen und die Bewilligung seitens des BAFA ist abzuwarten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen, die von Steuerentlastungen aus dem Spitzenausgleich (StromStG § 10 und EnergieStG § 55) profitieren oder für die Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 ff. EEG zum Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS verpflichtet sind (>10 GWh)
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und dem Steinkohlebergbau
- Ausnahme: KMU, die vom Spitzenausgleich profitieren und ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 aufbauen, können die Förderung der Erstzertifizierung beantragen
- ...
August 2013 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) verabschiedet
Anfang August war es soweit: die SpaEfV wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat in Kraft. Somit ist die Nachweisführung für die Einführung von "Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz" für den Spitzenausgleich (StromStG § 10 und EnergieStG § 55) ab dem Jahr 2013 verbindlich geregelt.
Gegenüber dem Verordnungsentwurf (siehe unten, Juni 2013) haben sich folgende Änderungen ergeben:
- große Unternehmen: in 2013 müssen die Anforderungen des Punktes 4.4.3 a (Energieeinsatz und -verbrauch) und in 2014 des Punktes 4.4.3 a und b (Energieverbraucher) der DIN EN ISO 50001 erfüllt werden
- große Unternehmen und KMU: in 2013 kann ggf. auf eine Vor-Ort-Besichtigung (vertikaler Ansatz) seitens der akkreditierten Organisation oder des Umweltgutachters
(nur bei EMAS) verzichtet werden, eine entgültige Entscheidung steht hierzu noch aus
Betroffene Unternehmen sollten zeitnah Verbindung zu einer akkreditierten Organisation oder einen Umweltgutachter (nur bei EMAS) aufnehmen, um die erforderlichen Schritte bis zur Testatausstellung 2013 zu terminieren.
Juni 2013Entwurf Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Auf den am 10.06.2013 veröffentlichten Entwurf der SpaEfV haben viele Unternehmen gewartet, die (noch) nicht nach ISO 50001 oder EMAS zertifiziert sind und Steuererstattungen für 2013 geltend machen wollen.
Die Rechtslage ist bis dato offen, in welchem Umfang die Anforderungen aus § 10 StromStG und § 55 EnergieStG bereits in 2013 zu erfüllen sind; die endgültige Regelung seitens des Gesetzgebers steht hierzu noch aus.
Der Entwurf gibt nun erstmalig Einblick, welche Vorgaben zur Nachweisführung für die Einführungsphase von Energiemanagementsystemen in 2013 & 2014 gelten könnten.
Die Grafik fasst diese komprimiert zusammen.Damit zeigt sich, dass bereits in den kommenden Monaten Anstrengungen zum Aufbau eines Energiemanagementsystems unternommen werden müssen, welche noch in 2013 seitens einer akkreditierten Organisation oder eines Umweltgutachters mit einem Testat zu bestätigen sind.
Januar 2013Neuregelung Energie- und Stromsteuer
Mit Beginn des Jahres 2013 wurden die Regelungen zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen für das produzierende Gewerbe im Rahmen des Spitzenausgleichs angepasst und an eine Gegenleistung der Unternehmen gekoppelt. Diese Gegenleistung soll nunmehr in Form von zertifizierten Energiemanagementsystemen und dem Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Erreichens von Energieeinsparungen erfolgen.
Die Neuregelung des Spitzenausgleichs ist zweistufig gegliedert:
1. Stufe:
- Einführungsphase: verpflichtende Einführung von zertifizierten Energiemanagementsystemen (nach ISO 50001) bis zum Jahr 2015 als Voraussetzung für die Steuerentlastung (Nachweis der Einführung in 2013 und 2014, Nachweis der Zertifizierung ab 2015)
- gleichermaßen wird ein Umweltmanagementsystem nach EMAS anerkannt
- es wird Erleichterungen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU - < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio € Jahresumsatz) geben; diese sollen die Durchführung regelmäßiger Energieaudits nach DIN EN 16247-1 nachweisen
2. Stufe:
- ab 2015 Kopplung an das Erreichen der Reduzierung der Energieintensität der deutschen Wirtschaft
- Basis ist die Vereinbarung zwischen Wirtschaft und der Bundesregierung Deutschlands
- wird die Zielvorgabe der Reduzierung der Energieintensität erreicht, wird der Spitzenausgleich zu 100 % gewährt, ansonsten anteilige Berechnung
- individueller Nachweis der Erfüllung von Einsparzielen, wie zwischenzeitlich in einem Referentenentwurf enthalten, sind nicht mehr gefordert
Das Erreichen der Reduzierung der Energieintensität der Wirtschaft wird in einem jährlichen Monitoringbericht durch ein unabhängiges Institut festgestellt.
Januar 2012EEG-Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlage für das nächste Jahr begrenzen zu lassen.
Bisher wurden diese Vergünstigungen nur ab einem Verbrauch von größer 10 GWh gewährt. Mit Inkrafttreten des EEG 2012 am 01.01.2012 können nun auch Unternehmen mit einem Stromverbrauch deutlich unter 10 GWh einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.
Dezember 2011Befreiung der Stromnetzentgelte für produzierendes Gewerbe möglich
Mit Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Laufe des Jahres 2011 die Möglichkeit geschaffen, dass sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von den Netznutzungsentgelten befreien lassen können. Dies ist dann möglich, wenn das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt und die Benutzungsstunden 7.000 h per annum überschreiten.
Dezember 2011Deutsche Fassung der ISO 50001 veröffentlicht
Ende November 2011 wurde die deutsche Fassung des internationalen Anforderungskatalogs für Energiemanagementsysteme, die DIN EN ISO 50001, veröffentlicht. Diese dient als Ersatz für die seit August 2009 bestehende DIN EN 16001, welche bis zum April 2012 zurückgezogen werden muss.
Juli 2011ISO 50001 ist in Kraft getreten
Recht kurzfristig und früher als von vielen erwartet hat die International Organization for Standardization (ISO) im Juni dieses Jahres die neue internationale Norm für Energiemanagementsysteme – ISO 50001 – präsentiert.
Unter der Leitung des amerikanischen Normeninstituts ANSI und des brasilianischen Instituts für Normierungen (ABNT) wurde die Norm seit 2008 von Experten aus 44 Ländern entwickelt.
Die ISO 50001 beschreibt die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, welches Unternehmen eine systematische und kontinuierliche Verbesserung ihrer Energieeffizienz ermöglicht. Im Rahmen der Normentwicklung arbeitete das Entwicklungskomitee eng mit den europäischen ISO-Mitgliedstaaten zusammen. So konnten viele Inhalte der DIN EN 16001 in die neue Norm integriert werden.
Die im August 2009 eingeführte europäische Norm für Energiemanagementsysteme EN 16001 wird heute vor allem von energieintensiven Unternehmen für den Aufbau von Energiemanagementsystemen und für eine Verbesserung der Energieeffizienz genutzt. Mit der neuen internationalen Norm liegt nun ein weiterer Standard zur Einführung eines systematischen Energiemanagementsystems vor.